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   BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 11/99 R   

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https://dejure.org/2000,6296
BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 11/99 R (https://dejure.org/2000,6296)
BSG, Entscheidung vom 30.03.2000 - B 3 KR 11/99 R (https://dejure.org/2000,6296)
BSG, Entscheidung vom 30. März 2000 - B 3 KR 11/99 R (https://dejure.org/2000,6296)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Insulininjektion - Pflegedienst - Behandlungspflege - Pflegegeld - Kostenerstattung

  • Judicialis

    SGB V § 37 Abs 2; ; SGB V § 37 Abs 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und pflegebereiten Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 11/99 R
    Die Beklagte hat daher die von der Klägerin mit 1.600 DM bezifferten (vgl dazu Urteil des Senats vom 28. Januar 1999, B 3 KR 4/98 = BSGE 83, 254, 263 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1) Kosten zu erstatten.

    Nach § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V erhalten Versicherte in ihrem Haushalt oder ihrer Familie als häusliche Krankenpflege Behandlungspflege, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist (sog Behandlungssicherungspflege, vgl hierzu BSGE 83, 254, 261 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 1).

  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 9/98 R

    Pflegeversicherung - Kündigung - Vertrag mit Haushaltsangehörigen -

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 11/99 R
    Der Senat hat eine Inpflichtnahme von Angehörigen im Bereich der Pflegeversicherung als verfassungsgemäß angesehen (BSGE 84, 1, 7 = SozR 3-3300 § 77 Nr. 1), soweit es sich darum handelte, ob tatsächlich erbrachte Pflegeleistungen durch Angehörige von einer Vergütung, wie sie professionelle Pflegekräfte erhalten, ausgeschlossen werden dürfen, so daß nur das geringere Pflegegeld in Anspruch genommen werden kann.
  • BSG, 14.07.1977 - 3 RK 60/75
    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 11/99 R
    Soweit die Beklagte geltend macht, das BSG habe bereits im Urteil vom 14. Juli 1977 (3 RK 60/75 = BSGE 44, 139, 141 = SozR 2200 § 185 Nr. 1 = USK 77100) die Subsidiarität des Anspruchs auf häusliche Krankenpflege allgemein aus familienrechtlichen Unterstützungspflichten abgeleitet, verkennt sie, daß in der seinerzeit maßgeblichen Vorschrift (§ 185 Reichsversicherungsordnung) der hier diskutierte Ausschlußtatbestand der Angehörigenpflege noch nicht enthalten war.
  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 28/95

    Krankheitsspezifische Pflegemaßnahmen - Täglicher Lebensablauf -

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 11/99 R
    Die Beklagte hat die Ablehnung ihrer Leistungspflicht zunächst, wie zahlreiche Krankenkassen bundesweit auch, damit begründet, das Bundessozialgericht (BSG) habe mit Urteil vom 17. April 1996 (3 RK 28/95 = SozR 3-2500 § 53 Nr. 10) zwischen der einfachen Behandlungspflege, die keine Fachkunde voraussetze, und der Behandlungspflege durch fachlich qualifizierte Krankenpflegekräfte unterschieden und die einfache Behandlungspflege den Leistungen bei Schwerpflegebedürftigkeit (§§ 53 ff SGB V aF) zugeordnet.
  • BSG, 10.02.2000 - B 3 KR 26/99 R

    Bereitstellung von einem Rollstuhl als Hilfsmittel für Pflegebedürftige

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 11/99 R
    Sollte die Klägerin die Kosten noch nicht beglichen haben - die Feststellungen des LSG lassen dies offen -, so umfaßt § 13 Abs. 3 SGB V neben dem dort ausdrücklich geregelten Kostenerstattungsanspruch als dessen Vorstufe auch einen Anspruch auf Freistellung von einer Verbindlichkeit, die bei rechtzeitiger Leistungsgewährung durch die Krankenkasse nicht hätte eingegangen werden müssen (vgl Urteil des Senats vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R - und vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 26/99 R - beide zur Veröffentlichung vorgesehen; anders BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 für den Fall, daß Versicherter und Leistungserbringer gemeinsam von einer Sachleistungserbringung ausgegangen sind).
  • BSG, 18.03.1999 - B 3 P 8/98 R

    Pflegeversicherung - gesetzliches Verbot bezüglich Vertragsabschluß mit

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 11/99 R
    Der Senat hat eine Inpflichtnahme von Angehörigen im Bereich der Pflegeversicherung als verfassungsgemäß angesehen (BSGE 84, 1, 7 = SozR 3-3300 § 77 Nr. 1), soweit es sich darum handelte, ob tatsächlich erbrachte Pflegeleistungen durch Angehörige von einer Vergütung, wie sie professionelle Pflegekräfte erhalten, ausgeschlossen werden dürfen, so daß nur das geringere Pflegegeld in Anspruch genommen werden kann.
  • BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 23/99 R

    Anspruch auf häusliche Krankenpflege bei nicht ausgebildeten Pflegepersonen und

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 11/99 R
    Sollte die Klägerin die Kosten noch nicht beglichen haben - die Feststellungen des LSG lassen dies offen -, so umfaßt § 13 Abs. 3 SGB V neben dem dort ausdrücklich geregelten Kostenerstattungsanspruch als dessen Vorstufe auch einen Anspruch auf Freistellung von einer Verbindlichkeit, die bei rechtzeitiger Leistungsgewährung durch die Krankenkasse nicht hätte eingegangen werden müssen (vgl Urteil des Senats vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R - und vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 26/99 R - beide zur Veröffentlichung vorgesehen; anders BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 für den Fall, daß Versicherter und Leistungserbringer gemeinsam von einer Sachleistungserbringung ausgegangen sind).
  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 11/99 R
    Sollte die Klägerin die Kosten noch nicht beglichen haben - die Feststellungen des LSG lassen dies offen -, so umfaßt § 13 Abs. 3 SGB V neben dem dort ausdrücklich geregelten Kostenerstattungsanspruch als dessen Vorstufe auch einen Anspruch auf Freistellung von einer Verbindlichkeit, die bei rechtzeitiger Leistungsgewährung durch die Krankenkasse nicht hätte eingegangen werden müssen (vgl Urteil des Senats vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R - und vom 10. Februar 2000 - B 3 KR 26/99 R - beide zur Veröffentlichung vorgesehen; anders BSG SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 für den Fall, daß Versicherter und Leistungserbringer gemeinsam von einer Sachleistungserbringung ausgegangen sind).
  • BSG, 19.02.1998 - B 3 P 3/97 R

    Pflegeversicherung - Feststellung der Pflegebedürftigkeit - Zuordnung zur

    Auszug aus BSG, 30.03.2000 - B 3 KR 11/99 R
    Bei den von der Klägerin in Anspruch genommenen Maßnahmen, den Insulininjektionen, handelt es sich - wie die Vorinstanzen zutreffend erkannt haben - um Behandlungspflege iS des § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB V. Zwar ist der Inhalt des Begriffs Behandlungspflege im Gesetz nicht definiert; seine Grenzen sind, wie der Senat im Hinblick auf die Abgrenzung zu den Leistungen der Pflegeversicherung deutlich gemacht hat (BSGE 82, 27, 32 = SozR 3-3300 § 14 Nr. 2), auch in der Pflegewissenschaft umstritten.
  • BSG, 10.10.2000 - B 3 P 15/99 R

    Maßgeblicher Pflegebedarf bei ärztlich empfohlenem Spaziergang und sonntäglichem

    Für Maßnahmen der Behandlungspflege außerhalb eines Pflegeheimes ist nach § 37 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aber die gesetzliche Krankenversicherung zuständig, ohne daß es darauf ankommt, mit welchen Leistungen diese im konkreten Fall eintritt (zur Leistungspflicht der Krankenkasse auch bei sog einfacher Behandlungspflege vgl Urteile des Senats vom 30. März 2000 - B 3 KR 23/99 R - BSGE 86, 101 = SozR 3-2500 § 37 Nr. 2 und B 3 KR 11/99 R - nicht veröffentlicht).
  • SG Dortmund, 05.06.2003 - S 44 KR 345/02
    Dies ergebe sich bereits aus der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts in seinen Urteilen vom 30.03.2000 (B 3 KR 11/99 R; 14/99 R und 23/99 R).

    Der Anspruch ist auch nicht allein deswegen ausgeschlossen, weil die Klägerin pflegebedürftig ist und Leistungen von der Pflegekasse bezieht auch wenn die Leistungen zeitgleich erbracht werden sollten (vgl. hierzu die Urteile des Bundessozialgerichts vom 30.03.2000, 3 KR 11/99 R, 14/99 R und 23/99 R).

  • SG Aachen, 04.12.2012 - S 13 KN 314/11

    Krankenversicherung

    Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal setzt § 37 Abs. 3 SGB V auch die Zumutbarkeit einer Pflege und Versorgung durch Haushaltsangehörige voraus (vgl. dazu ausführlich: BSG, Urteil vom 30.03.2000 ? B 3 KR 11/99 R).
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